Die Germanen.
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heutigen Hessen, die Cherusker an der mittleren Weser, die Hermunduren in Thüringen, die Langobarden an der unteren Elbe, die Semnonen in der Mark Brandenburg, die Markomannen in Böhmen, die Goten an der unteren Weichsel zu nennen. Die Völkerschaften zerfielen in Gaue.
Nur einige östliche Stämme wurden von Königen beherrscht. Bei den übrigen stand der Volksversammlung, die bei Neu- oder Vollmond zusammentrat, und an der alle freien Männer in Waffen teilnahmen, das Recht zu, über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten zu beschließen. Hier wurden auch die Herzöge gewählt, die im Kriege den Oberbefehl führten; hier die Häuptlinge, welche die wehrfähige Mannschaft des Gaus im Kampfe befehligten und die Gauversammlungen, wo man Recht sprach, leiteten. Kampferprobten und berühmten Häuptlingen schlossen sich gern jüngere Leute an; sie wurden ihre Genossen im Kriege wie im Frieden, beim Gelage wie im Ernst der Schlacht, ein Gefolge, das von dem Gesolgsherrn seinen Unterhalt und Geschenke aus seinem „Hort", d. h. Schatz, erhielt, dafür ihm aber durch einen Eid zur Treue bis in den Tod verpflichtet war.
Es gab drei Stände, den Adel, die Freien und die Unfreien.stände. Dem Adel gehörten meist die Häuptlinge an. Die unfreien Sklaven waren wohl meist Kriegsgefangene oder deren Nachkommen; sie erhielten von ihren Herren ein Stück Land zum Bebauen, von dem sie ihnen einen Zins zu leisten hatten.
Die Germanen waren damals ein Volk von Krieaern. Arbeit, Voiks-
o ' charakter.
insbesondere die Bestellung des Ackers, hielten sie für ihrer unwürdig und überließen sie den Frauen und Sklaven. Wenn sie nicht zum Kampfe oder zur Jagd auszogen, gaben sie sich gern träger Muße hin; ihre
Neigung zum Nichtstun, zur Unmäßigkeil beim Gelage, zum Würfelspiel
fiel den römischen Beobachtern auf. Zu ihren vornehmsten Tugenden
gehörten die kriegerischen Eigenschaften der Tapferkeit und Todesverachtung, dazu die Treue, die der Gefolgsmann dem Gesolgsherrn, der Geschlechtsgenosse dem Geschlechtsgenossen erwies. Sie legte dem einzelnen die Pflicht der Blutrache auf, d. h. die Pflicht, die Ermordung eines Angehörigen durch den Tod des Mörders oder eines seiner Verwandten zu rächen, falls er den Frevel nicht durch Erlegung des „Wergeldes", einer in Rindern bestehenden Buße, gesühnt hatte.
Neben der Treue feiern die römischen Schriftsteller besonders die derben, aber einfachen und unverdorbenen Sitten der Germanen und ihr inniges Familienleben. Zwar blieb die Frau ihr Leben lang in der Me Frauen.
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Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationale« Staats 919.
Karls § 28. Verwaltung und Gesetzgebung. Karl pflegte auf einer seiner Sai? Pfalzen zu residieren, am liebsten in Aachen, der Stadt der warmen Quellen. Seine königliche Gewalt war fast unbeschränkt. Er war der oberste Kriegsherr, der über Krieg und Frieden entschied, das Aufgebot berief und befehligte. Er war Gesetzgeber, und zwar einer der größten Gesetzgeber des Mittelalters; er ließ seine Gesetze von den Männern seiner Umgebung ausarbeiten und legte sie dann dem Maifeld, der jährlich zusammentretenden Heeresversammlung der Franken, vor, wo sie ohne Widerspruch angenommen wurden. Er war der oberste R i ch t e r des Frankenreichs, der sich oft die streitenden Parteien vorführen ließ und selbst Gericht Die Beamten, hielt. Er ernannte die Staatsbeamten des Frankenreichs: seine Berater, dieseine Person umgaben, und die Hofbeamten; die Grafen, welche an der Spitze der Grafschaft standen, Recht sprachen und das Aufgebot führten; die Markgrafen, welchen die Grenzwehr übertragen war, und die deshalb einen größeren Landstrich verwalteten; dazu die Königs boten, welche, jedesmal ein Laie und ein Geistlicher, im Aufträge des Königs das Land bereisten und die Rechtsprechung der Grafen, die Amtsführung der Bischöfe und Priester prüften und Klagen entgegennahmen. Eine solche Aufsicht war sehr segensreich; denn da das Reich groß und der König fern war, da es noch keine Landstraßen gab und der Verkehr sehr erschwert war, so mag gar mancher Beamte sein Amt in ungerechter, selbstsüchtiger Weise geführt haben.
Die Besondere Sorgfalt wandte Karl der Verwaltung der königlichen Ein-
einfunfte- fünfte zu. Steuern wurden nicht gezahlt, zumal ja Geld nicht in jedermanns Hand war; an ihrer Stelle brachten die Großen des Reichs dem Könige zum Maifeld freiwillige Geschenke dar. Die wichtigste Einnahme-Krongüter. quelle waren die königlichen Güter: und deren Erträge zu steigern, war Karl auf das eifrigste bedacht. Er hat sich sogar um die Zucht von Hühnern und Gänsen, die Gärtnerei und den Weinbau, ferner um Ackerbau, Anlegung von Wiesen und Forstwirtschaft, um die Dienstleistungen des Gesindes und um die Handwerker, welche auf den Gütern gehalten werden sollten, gekümmert, Vorschriften darüber erlassen und von seinen Amtleuten genaue Rechnungslegung gefordert.
Geistiges § 29. Karls Fürsorge für Kirche, Wissenschaft und Kunst. Karl
Scben- wollte nicht nur, daß das Reich gut verwaltet würde; er wollte seine Untertanen auch innerlich heben, das Christentum unter ihnen verbreiten und sie zu höherer Bildung erziehen. Während er verlangte, daß die Geistlichen so predigten, daß sie dem Volke verständlich wurden, suchte er andrerseits gelehrte Bildung zu befördern. Er berief fremde Gelehrte an feinen
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Extrahierte Personennamen: Karls Karl Karl Karl Karl Karl Karls Karl
Scben- Karl
Friedrich I. Barbarossa 1152—1190.
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Kampfe dem Aufgebot der lombardischen Städte. Der Kaiser selbst stürzte mit dem Rosse und galt für tot: erst einige Tage später fand er sich bei dem Reste seines Heeres wieder ein.
Jetzt änderte Friedrich seine Politik. Hatte er es bisher darauf abgelegt, eine unumschränkte kaiserliche Macht in Italien zu begründen, so zeigte er sich nunmehr zu Zugeständnissen an seine Gegner bereit. Zuerst mit kam er in Venedig mit dem Papste zusammen, einem bei allem Stolze edlen, hochdenkenden und versöhnlichen Kirchenfürsten. In der Markuskirche 6atben küßte er ihm die Füße, wurde von ihm aufgehoben und erhielt den Friedenskuß. Dann schloß er mit den Lombarden Frieden. Sie huldigten dem Kaiser und leisteten den Eid der Treue, erhielten aber das Recht, ihre Beamten zu wählen und ihre Angelegenheiten selbständig zu verwalten.
§ 58. Der Sturz Heinrichs des Löwen. So war der italienische 6freix. Krieg beendet, und der Kaiser konnte sich der Aufgabe zuwenden, in Deutschland sich Gehorsam zu verschaffen und insbesondere Heinrich den Löwen zu demütigen. Heinrich, der Besitzer der Herzogtümer Sachsen und Bayern, der am Fuße der Alpen ebenso wie ant Strande der Nordsee gebot, hatte, während Friedrich in Italien beschäftigt war, seine gewaltige Macht zu Eroberungen im östlichen Holstein, Mecklenburg und selbst in Pommern benutzt; dadurch hatte er nicht nur für sein Haus, sondern für das Deutschtum Großes geleistet. In jenem Jahrhundert begann eine große, nach Osten gerichtete Bewegung des deutschen Volkes; Deutsche wie an der Ostsee Heinrich der Löwe, so waren in Brandenburg Albrechtnrsation. der Bär und in der Mark Meißen das Fürstenhaus der Wettiner für das Deutschtum tätig. Deutsche Bauern wurden in den bisher slavischen Gebieten angesiedelt, deutsche Mönche bauten Klöster und wirkten für die Bekehrung der Urbewohner und zugleich für die Urbarmachung des Landes, deutsche Ritter gründeten Burgen und verteidigten das neugewonnene Land gegen fremde Angriffe; deutsche Städte endlich entstanden, wie Lübeck, Brandenburg und im nächsten Jahrhundert auch die Doppelstadt Berlin-Kölln. So wurden Lande, die einst schon germanischer Besitz gewesen waren, von neuem für deutsches Wesen und zugleich für das Christentum gewonnen und einer höheren Kultur zugeführt.
Durch feine kluge und tatkräftige Politik war aber Heinrich derbfget^e3n Löwe so mächtig geworden, daß er geglaubt hatte, feinem Lehnsherrn den Sturz. Gehorsam versagen zu dürfen. Auch jetzt stellte er sich, obwohl viermal vorgeladen, dem Kaiser nicht. Als dieser jedoch nach Sachsen zog, als die vielen Gegner, die sich Heinrich durch seinen rücksichtslosen Stolz zugezogen
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_I. Barbarossa Barbarossa Friedrich Friedrich Heinrichs Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Friedrich Friedrich Heinrich Heinrich_derbfget^e3n Heinrich Heinrich Heinrich
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Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
von Lanzen starrenden feindlichen Reihen. Herzog Leopold fiel selbst in der Schlacht.
Auch im nächsten Jahrhundert wuchs die Eidgenossenschaft. Den Habsburgern blieb sie feind; aber auch der Angriffe des Herzogs von Burgund, Karls des Kühnen, erwehrte sie sich in siegreichen Schlachten, unabhängig- Maximilian I. versuchte vergeblich sie zum Gehorsam zurückzuführen;
Schweiz, so löste sich die Schweiz von Deutschland los.
§ 85. Die Feme. Es muß noch einer eigentümlichen Form des Gerichts gedacht werden, die sich in Westfalen von früherer Zeit her erhalten hatte und in jener Zeit, wo die Reichsgerichtsbarkeit daniederlag und der Geschädigte oft keinen Richter fand, der ihm gegen den Bedrücker Die Feme, half, für große Teile Deutschlands Bedeutung gewann: des Femgerichts. Es waren Reste des alten königlichen Gerichts, die „auf roter Erde" noch bestanden. Freigrafen leiteten es, aus Freischöffen bestand es, am Freistuhl fand es statt, nicht in düsteren Höhlen, sondern unter freiem Himmel, an einer Eiche oder Linde; zu Dortmund steht noch heute die Femlinde. Man brachte in jener Zeit aus den verschiedensten Teilen Deutschlands Klagen vor die Feme, und zur Zeit Wenzels und Sigmunds erfreute sie sich hohen Ansehens. Nachher verfiel das Gericht; es wurde überflüssig, seit in den einzelnen Gebieten die Gerichtsbarkeit sich besserte.
Sigmund 1411—1437.
Drei Könige. § 86. Sigmund und bö0 Konstanzer Konzil. Nach Ruprechts Tode standen sich einige Monate lang drei Könige gegenüber, und zwar sämtlich aus dem Hause Luxemburg. Denn ein Teil der Kurfürsten wählte Sigmund, ein anderer seinen Vetter, den Markgrafen Jobst von Mähren, während zugleich Wenzel seine Ansprüche ans die Krone erneuerte. Aber Jobst starb, und mit Wenzel kam ein Vergleich zustande; Sigmund, so bestieg Sigmund, König von Ungarn, den deutschen Thron, ein hochbegabter, gewandter, lebenslustiger und liebenswürdiger Herrscher, der den Glanz liebte, dem es aber an Stetigkeit und Festigkeit des Willens fehlte. Äußerlich nahm zu seiner Zeit das Kaisertum noch einmal einen Aufschwung, da er als Schirmherr des großen Konzils galt, zu dem sich damals die abendländische Christenheit in Konstanz vereinigte; an wirklicher Macht aber hat es durch ihn nicht gewonnen.
Die Kirche befand sich zu jener Zeit in einer traurigen Lage. Siebzig Jahre waren die Päpste im „Exil" zu Avignon gewesen, wo ihr gewaltiger Palast noch heute an sie erinnert. 1377 verlegte der damalige Papst seinen
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Extrahierte Personennamen: Leopold Leopold Karls Maximilian_I. Jobst_von_Mähren Jobst
Extrahierte Ortsnamen: Burgund Karls Deutschland Westfalen Deutschlands Deutschlands Wenzels Luxemburg Ungarn Konstanz Avignon
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schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
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Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
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noch erhalten. Er liegt in der Augustinerkirche unmittelbar vor den Stufen des Altars. Auf ihm empfing Luther feine ersten Weihen (f. Luthers Aufenthalt im Kloster, Nr. 38c). — Der Reichsversammlung in Konstanz wohnten mehrere Erfurter Ratsherren bei, doch haben sie sich nicht an den Sitzungen beteiligt. Ueber-hanpt war dem Rat wenig daran gelegen, Erfurt als Reichsstadt bezeichnet zu sehen. Er wollte nicht, daß die Stadt zu den großen Kriegsleistungen herangezogen wurde, und lehnte darum alle weiteren Einladungen zur Beschickung von Reichstagen mit folgender Begründung ab: „daz unser stait Erffurt keyn rych stait nicht en ist unde wir an daz riche auch nicht gehören, sundern an unsern gnedigen hern von Mencz unde sinen stifft, als daz kuntlich und uffenbar gnug ist.“ Dadurch freilich hat die Stadt selbst für die späteren Streitigkeiten mit dem Mainzer Stift bezüglich des Herrscherrechtes über Erfurt den Mainzer Rechtsgelehrten das beste Beweismittel in die Hand gegeben. — Wie hoch man die Macht der Stadt einsetzte, das beweisen am besten die Bündnisse, welche benachbarte Städte und Fürsten mit Ersurt zu schließen suchten; auch vertraute man ihr in dem drohenden Hussitenkriege die gemeinschaftliche Kriegskasse an. — Von ihrem Reichtum gab die Stadt oft öffentlich Zeugnis durch die glänzenden Feste, die sie feierte (s. 1. Die große Prozession, Nr. 35 n. 2. Schützenseste und Turniere, Nr. 36).
Beginnender Niedergang: Der sächsische Bruderkrieg, der
von der Stadt noch so rühmlich geführt wurde, war der Wendepunkt ihres Glückes. Es rächte sich jetzt, daß sie es versäumt hatte, Reichsstadt zu werden. In den Streitigkeiten um die gegenseitigen Rechte, welche Ersurt mit dem Erzbischos Dieter von Mainz auszusechten hatte, gelangte sie nicht zum Siege. Zwar vermochte sie den Einritt des Erzbischofs zu hindern (s. Das Einreiten der Erzbischöfe, Nr. 30), auch baute sie gegen den Willen desselben die Eyriaksburg. Aber der Schaden, welchen er der Stadt zufügte, war weit größer. Er schloß mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen ein Bündnis unter dem Versprechen, daß dessen Sohn Albert einst sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl werden sollte. Dafür begann der Kurfürst sofort, der Stadt den ausgedehnten Handel zu unterbinden. Er sperrte den Erfurtern feine eigenen Straßen und veranlaßte andere Fürsten, dasselbe zu tun. Als dann bald daraus Herzog Wilhelm von Thüringen starb und Kurfürst Ernst sich mit seinem Bruder Albert in die herzoglichen Länder teilte (1482), sperrte er auch die Thüringer Straßen, so daß die Zu- und Abfuhr gänzlich stockte. Noch ungünstiger wurde Erfurts Lage, als Erzbischof Dieter in demselben Jahr starb und Albert, des Kurfürsten Sohn, sein Nachfolger wurde. Ohne zu zögern, schickte sich jetzt Kurfürst Ernst an, aus dem heimlichen Krieg einen offenen zu machen, so daß dem Rat nichts weiter übrig blieb, als mit Mainz und Sachsen Frieden zu schließen
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Extrahierte Personennamen: Mencz Dieter_von_Mainz Ernst Albert Wilhelm Ernst Albert Dieter Albert Ernst
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Wegen der Beule, die auf der Burg gemacht worden toat,
kam es in der Stadt zu einem Streit, indem die Söldner alles
für sich beanspruchten, während die beteiligten Bürger auch ihren
Anteil verlangten. Nur mit Mühe konnte der Rat die Parteien
besänftigen. ^
Bald darauf trat die Stadt die Wachfenburg an ihren Eigen-tiinier, den Herzog, ab, wofür dieser das von ihm eroberte Kapellendorf zurückgab, welches die Stadt (1446) unter der Bedingung der Straßensicherheit und der Offenhaltung für ihre Truppen auf eine Reihe von Jahren dem Apel von Viztum wiederkäuflich überlassen hatte. «Nach Prof. Dr. Earl Beyer.)
30. Das Einreiten der Erzbischöfe.
Seit der Zeit, von welcher es einen Rat gab (Mitte des 13. Jhrhdts.), konnte der Erzbischof bei feiner ersten Ankunft in Thüringen nicht mehr ohne weiteres in Erfurt einreiten. (Stst mußte er alle Freiheiten und Gewohnheiten anerkennen, ehe ihm ein Ehrbarer Rat das Recht des Eintritts gewährte.
War der Erzbischof in Heiligenftadt, wo ihm das Eichsfeld huldigte, angekommen, so erschien vor ihm eine Gesandtschaft dcs Erfurter Rates und überbrachte zwei Faß Wein. Sie wurde von einem der vier Domherren des Mainzer Kapitels, die den Erzbischof begleiteten, mit folgenden Worten begrüßt: „Liebe Ge-
treue! Wir bringen Euch unfern gnädigsten Herrn von Mainz, den wir einträchtiglich gekoren haben und der von unserem heiligen Vater, dem Papst, bestätigt worden ist, daß ihr ihn als Euren gnädigen Herrn aufnehmt." Darauf erteilte der Wortführer der Gesandtschaft folgende Antwort: „Gnädige, liebe Herren! Wir sind willig, unfern gnädigen Herrn von Mainz aufzunehmen, doch also, daß er die Stadt Erfurt läßt bleiben bei aller Gerechtigkeit und Freiheit, die sie von unfern heiligen Vätern, den Päpsten, und allen unfern gnädigsten Herren, den Kaisern, und den Bischöfen von Mainz hat, und daß er uns und die Unfern bei der Stadt Erfurt Gewohnheit und Recht läßt bleiben und getreulich helfe, uns die zu erhalten und behalten."
War die Zusage erfolgt, so reifte der Erzbischof zunächst bis Ilversgehofen weiter. Dort hielt er eine Messe und empfing al» Geschenk aus den Händen einer Abordnung des Rates ein Pallium (erzbischöfliches Gewand) und zwei Pelzhüte. Nach Wiederholung des Versprechens erfolgte dann der Einzug durchs Johannestor, die Johannesstraße, den Anger und die Lange Brücke. Der Erzbischof trug dabei den Kurfürstenhut und den Mantels Er war von einem glänzenden Gefolge umgeben und ließ sich Schwert und Kreuz vorantragen. War der von Geistlichkeit und Bürgerschaft begleitete Zug am Fuße des Petersberges angelangt, so wurde
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zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht
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Geldnot befand, die Mühlburg, auf der nun weit über 200 Jahre Erfurter Amtleute saßen und mit einer Anzahl Reisigen für die Sicherheit der Straßen sorgten. Da sich Erzbischof Gerlach aber das Aviederkaufsrecht vorbehalten hatte, forderte 1592 einer seiner Nachfolger, Erzbischof Wolfgang, die Burg zurück und überließ sie dem Herzog Wilhelm von Sachsen, der sie ohne weiteres den Erfurtern abnahm.
Lage und Einrichtung: Tie Mühlburg ist eine der ältesten Burgen Thüringens. Sie wird urkundlich schon im Jahre 704, als dem Bischof Willibrord von Utrecht gehörig, erwähnt. Dieser hatte sie mit anderen Orten von einem Thüringer Herzog Heden geschenkt erhalten. Heute ist sie nur noch ein Trümmerhaufen, aus dem der etwa 25 Meter hohe Bergfrit als der letzte Zeuge einstiger Pracht hervorragt. Gegen Ende des Mittelalters war sie, wie aus alten Beschreibungen hervorgeht, von bedeutendem Umfange und sehr stark befestigt.
Sie erhebt sich auf dem westlichen Ende der Schloßleite, eines langen, licht bewaldeten Höhenzuges, der von der Wachsenburg herüberführt. Am Fuße des hier ziemlich steilen Bergzuges liegt der Marktflecken Mühlberg, der vor Jahrhunderten selbst mit einer Ringmauer und einem Graben befestigt war, wie vorhandene Reste beweisen. Einige altertümliche Gebäude, teils vom ehemaligen Mainzer Hofgut, teils von kleineren Lehengüter herstammend, zeugen ebenfalls noch von der Stärke und Bedeutung des Ortes in früherer Zeit. Am Fuße des Burgberges steht auch noch eine Linde, umgeben von einer Steinbank. Hier hielten in früheren Zeiten der Erfurter und dann der Mainzer Vogt Gericht über geringe und schwere Vergehen, wobei die bäuerlichen Schöffen das Urteil fanden. Hier läßt auch Gustav Freytag in feinem Nest der Zaunkönige" das Gericht des Königs Heinrich tagen.
„Dort wurde innerhalb gezimmerter Schranken dem König der Richterstuhl erhöht und Sitze für die Großen des Reiches, welche in feinem Gefolge ritten. Die Diener breiteten Teppiche und Polster auf das Holzwerk, das Banner des Königs ward aufgestellt, der Rufer trat an den Eingang des Geheges und die Leibwächter schritten mit ihren Spießen in die Runde, das versammelte Volk abzuwehren. Nachdem dann der Ruser Stille geboten und des Königs Gericht nach den vier Winden ausgerufen hatte, setzte sich der König auf den Richterstuhl und ergriff den weißen Stab, an welchem das goldene Königszeichen einer Lilie ähnlich glänzte."
Die Burg selbst war von einer doppelten Ringmauer mit Zwinger umgeben, wodurch ein Eindringen von den steilen Abhängen des Burgberges her unmöglich gemacht wurde. Gegen einen Angriff von der Schloßleite schützte der tiefe Graben und die Torbefestigung, ein starker, viereckiger Turm, von dem keine Reste mehr vorhanden find. Ueber den Graben führte eine Bogen-
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Extrahierte Personennamen: Gerlach Wolfgang Wilhelm Willibrord Willibrord Gustav_Freytag Gustav Heinrich
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peitschen u. bergt, fanben ihre Erlebigung am Henkerhaus auf dem Markt vor den Graben. Nach Beenbignng der Bestrafung würden die Verurteilten für immer aus der Stadt verwiesen. Zuchthäuser kannte das Mittelalter nicht. Die der menschlichen Gesellschaft gefährlichen Mitglieber beseitigte man durch den Tod; solche Leute zu bessern, baran buchte niemanb. — Mit der eigentlichen Rechtsprechung hatte der Rat nichts zu schaffen. Das Gericht, das Urteilsprechen, die Strafvollstreckung und die Stellung des Henkers waren des Erzbischofs Sache. Nur die Verhaftung war allmählich an den Rat übergegangen, das Einsperren in die Tem-nitz und das peinliche Fragen. Zuletzt aber zeigte sich das mainzische Gericht so unselbstänbig, daß es des Rates Urteil ohne nähere Untersuchung bestätigte.
Außerhalb des Hauses: Abenbs gingen die Bürger in die Kneipen ober Tabernen. Das waren cntweber Wirtshäuser, wo auch Frembe wohnten, ober die Gaststuben der Biereigen, bic nicht nur das Recht des Bierbrcmens, fonbcrn auch des Bierausschankes hatten. Die Unterhaltung würde sehr laut geführt, utrxb cs kam babei leicht zu heftigen Zusammenstößen. Drum hatte der Rat das Mitbringen von Waffen verboten, das sonst das Recht der Bürger und ritterlichen Frembcn war. Auch das Spiel gestattete der Rat nicht, weil cs bic Ursache zu Raufereien und tätlichen Angriffen war. Um 9 Uhr forberte der Wirt die Gäste zum Nachhaufegehen auf und zog den Strohwisch ober Kranz, (noch an manchem Biereigenhaufe sichtbar) das Zeichen der Schankgerechtigkeit, ein, das er durch Die Luke neben der Haustür herausgesteckt hatte. Spätere Gäste nahm die Nachtwache fest. —
Nach 9 Uhr im Winter und im Sommer nach 10 bürste sich niemanb mehr ohne Licht ober Laterne auf der Straße blicken lassen. Die Nacht war verrufen und ein Nachtlnanbler verbächtig. Er mußte im Parabiese (Gefängnis), wohin er von der Nachtwache gebracht würde, am andern Tage ein langes Verhör vor feiner Entlassung aushalten. Nur Aerzte, ober wer sich ausweisen konnte, bürste ruhig seines Weges ziehen.
Kleidermode: Besonbers ergötzlich schilbert Stolle bic der-
schwenberischen Kleibennobcn der bantaligen Zeit. Im Jahre 1410 trugen die Männer noch vorn zugeknöpfte Röcke mit gestickten Aer-meln. Einige trugen auch Barchentjoppen, niemanb aber lange Hofen, sonbern jeberrnann halblange, die am Knie zugebunben waren, und barüber einen Mantel ohne Schnürwerk. Die Frauen trugen Röcke mit Kragen, die bis zum Halse hinaufreichten, und Schuhe ohne Schäfte. Die Mäbchen trugen das Haar züchtig in Zöpfen, mit wenig Bänbern burchflochten. Auch trug man in jenen Zeiten noch die schon im 14. Jahrhundert üblichen Schnabelschuhe, die aber im 15. Jahrhundert spitz und säst ellenlang waren. — Plötzlich, zwischen 1480 und 1490, gab man sie auf, ging aber ins Gegenteil über, nämlich zu breiten, fast entenschnabelförmigen,
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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